Gemäß § 11 der Satzung besteht der geschäftsführende Vorstand i.S. des § 26 BGB aus:
- Dem oder der Vorsitzenden
- Dem Geschäftsführer oder der Geschäftsführerin
- Dem Schatzmeister oder der Schatzmeisterin
- Den jeweiligen Stellvertretern oder Stellvertreterinnen
Je zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam, wobei einer der beiden der oder die Vorsitzende oder sein/ihr Stellvertreter sein muss.
Der erweiterte Vorstand setzt sich aus dem geschäftsführenden Vorstand und bis zu fünf Beisitzerinnen oder Beisitzern zusammen.
Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich ohne Bezahlung und ohne Aufwandsentschädigung. Die folgenden Damen und Herren des aktuellen Vorstandes stehen Ihnen gerne Rede und Antwort zu allen Belangen des Vereins.