Das Amt des Schiedsmanns – schlichten statt streiten

Referent: Norbert Wand, Korschenbroich

Das gemeindliche Schiedswesen in Deutschland dient der Beilegung weniger bedeutsamer strafrechtlicher und zivilrechtlicher Angelegenheiten. Die betreffenden Einrichtungen werden Schiedsämter oder – in den östlichen Bundesländern – Schiedsstellen genannt (Hamburg: Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle) und fungieren in der Regel sowohl als Vergleichsbehörden im Sinne der Straf- und als auch als Gütestellen im Sinne der Zivilprozessordnung. Die ehrenamtlich tätigen Schlichter werden als Schiedspersonen oder – in Sachsen – als Friedensrichter bezeichnet.

Baden-Württemberg, Bayern und Bremen haben keine Schiedsämter. Hier werden die Gemeinden (Baden-Württemberg, Bayern) bzw. Sühnebeamte bei den Amtsgerichten (Bremen) als Vergleichsbehörden nach der Strafprozessordnung tätig. In Bayern sind daneben die Notare und bestimmte Rechtsanwälte Gütestellen im Sinne der Zivilprozessordnung. Die hessischen Ortsgerichte sind ebenfalls gemeindliche Einrichtungen, ihr Wirkungskreis aber ist die freiwillige Gerichtsbarkeit.

Nach dem Schiedsamtsgesetz NRW ist in bestimmten Angelegenheiten eine außergerichtliche Streitschlichtung vor der Einschaltung des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft gesetzlich vorgeschrieben.

Es muss also nicht gleich der Gang zum Anwalt sein: Schiedsleute können bei Rechtsstreitigkeiten helfen. Sie arbeiten ehrenamtlich. Sie setzen sich für eine außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Streitschlichtung ein. Sachlich zuständig sind sie für drei Kernbereiche:

· Strafsachen: Dazu zählen Hausfriedensbruch, Beleidigung mit ihren Unterformen: üble Nachrede, Verleumdung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung (außer gefährlicher sowie schwerer Körperverletzung), Bedrohung und Sachbeschädigung.
· Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten: wie vermögensrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz bis zu einem Wert von 600 Euro Schmerzensgeld, Beachtung der Hausordnung, Wahrung nachbarrechtlicher Belange.
· Gemischte Sachen: Strafsachen und zugleich vermögensrechtliche Ansprüche.

Unser SÄG 50plus-Schatzmeister, Norbert Wand ist ehrenamtlicher Schiedsmann in Korschenbroich und zuständig für den Schiedsamtsbezirk II – Kleinenbroich. Seit mehr als 20 Jahren versucht er zu schlichten, wenn Nachbarn im Streit liegen, Bürger sich beleidigt fühlen oder Geldangelegenheiten im Argen liegen, um nur einige Beispiele zu nennen. Hat er Erfolg, entlastet er die Gerichte. Er wird uns sein Amt etwas näher erläutern und die Vorteile einer Schlichtung anstelle eines Gerichtstreites anschaulich darstellen.

Termin: Mittwoch, 11. September 2019
Uhrzeit: 9:00 – 11:00 Uhr

Datum

11 Sep 2019
Vorbei!

Uhrzeit

Ganztägig
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