Behinderten-/Schwerbehinderten-Recht

Referentin: Angela Stein-Ulrich, Behindertenbeauftragte der Stadt Korschenbroich

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde von den Vereinten Nationen 2006 verabschiedet. Das Behindertenrecht soll insbesondere die Rechte von Menschen mit Behinderungen gesetzlich schützen und stärken. Dazu zählen Vorgaben zur Gleichstellung sowie Regelungen im Sozialrecht, Arbeitsrecht usw. Auch haben Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen das Recht auf Teilhabeleistungen. So bestimmt es das Sozialgesetzbuch. Und zwar auf die Teilhabeleistungen, die notwendig sind, um die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.

Es ist bereits eine gute Nachricht, dass die Stadt Korschenbroich überhaupt eine Behindertenbeauftragte hat, denn nicht alle Kommunen konnten Menschen dafür gewinnen, sich für die Belange Behinderter einzusetzen. Die Behindertenbeauftragte der Stadt Korschenbroich, Frau Angela Stein-Ulrich berät und unterstützt ehrenamtlich behinderte Menschen in persönlichen und sozialen Angelegenheiten. Sie setzt sich lokal für die Belange Behinderter und deren gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ein. Als Expertin für soziale Themen, die inzwischen im Ruhestand ist, weiß sie um die Nöte und Sorgen der Menschen und hier möchte sie ansetzen. „Barrierefreiheit ist ein wichtiges Thema und die Hilfe zur Selbsthilfe, so dass die Selbstständigkeit so lange wie möglich erhalten bleibt“, so Frau Stein-Ulrich.

Wir freuen uns, dass wir eine so engagierte Frau als Referentin gewinnen konnten.
Termin: Mittwoch, 9. Oktober 2019
Uhrzeit: 9:00 – 11:00 Uhr

Datum

09 Okt 2019
Vorbei!

Uhrzeit

Ganztägig
Kategorie

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