Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Thema: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Referentin: Stefan A. Weber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht und Arbeitsrecht, Kanzlei Weber & Kollegen Korschenbroich/Mönchengladbach
Termin: Mittwoch, 14. September 2022
Uhrzeit: 9:00 – 11:00 Uhr
Auf Generation 50plus kommen große Herausforderungen zu. Denn sie muss sinnvoll und vor allem frühzeitig rund um das Älterwerden planen und auch rechtliche Weichenstellungen vornehmen. Und die Durchsetzung ihrer Ansprüche führt zu immer mehr Herausforderungen. Eine ganz wichtige Frage ist dabei: Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können?
Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Jeder hat das Recht, in persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen und seinen Willen schriftlich festzulegen. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bieten sich an, damit alles in einem solchen Fall in Ihrem Sinne geschieht. Die entsprechende Vorsorge sollten Sie in gesunden Tagen treffen.
Unser Referent, Rechtsanwalt Stefan A. Weber, ist Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht und ein kompetenter Ansprechpartner für unsere heutige Thematik. Er bringt uns auf den neuesten Stand der zu berücksichtigenden Formen und Inhalte, der rechtlichen Anforderungen und erläutert Beratungsangebote.